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   BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79   

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https://dejure.org/1979,3503
BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79 (https://dejure.org/1979,3503)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 5 StR 101/79 (https://dejure.org/1979,3503)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79 (https://dejure.org/1979,3503)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von Verfahren - Wirkungen der Abtrennung von Verfahren auf das Anwesenheitsgebot

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79
    Diese wäre nur zulässig gewesen, wenn in der weitergeführten Hauptverhandlung gegen die pakistanischen Angeklagten ausschließlich Vorgänge erörtert worden wären, die in keinem inneren Zusammenhang mit den gegen M. und W. erhobenen Vorwürfen standen (BGHSt 21, 180, 182; 24, 257, 259) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].
  • BGH, 02.12.1966 - 4 StR 201/66
    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79
    Diese wäre nur zulässig gewesen, wenn in der weitergeführten Hauptverhandlung gegen die pakistanischen Angeklagten ausschließlich Vorgänge erörtert worden wären, die in keinem inneren Zusammenhang mit den gegen M. und W. erhobenen Vorwürfen standen (BGHSt 21, 180, 182; 24, 257, 259) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Es handelt sich um eine Fallgestaltung, die den Bundesgerichtshof schon mehrfach zu dem Hinweis veranlaßt hat, der Tatrichter möge bei der vorübergehenden Abtrennung des Verfahrens gegen einzelne Angeklagte Vorsicht walten lassen (BGH NStZ 1981, 111; BGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

    Hierher gehören die Fälle, in denen ein einheitliches Tatgeschehen zu verhandeln ist (BGHSt 30, 74; BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79 - und 1. April 1981 - 2 StR 761/80), wobei oftmals zugleich eine Verknüpfung in materiellrechtlicher Hinsicht besteht (etwa Mittäterschaft, BGH, Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - oder Beihilfe, BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355 Nr. 13).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84

    Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten

    1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79).
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

    Hierdurch werden leicht Revisionsgründe geschaffen (so schon Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79 - bei Holtz in MDR 1979, 807; Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 494/79 -).
  • BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82

    Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der

    Der Verfahrensfehler nötigt gemäß §§ 145, 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des (notwendigen) Verteidigers stattgefunden hat (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]); BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79.
  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 494/79

    Verwerfung einer Revision

    Der Senat hat vor dieser Verfahrensweise schon mehrfach gewarnt (vgl. u.a. Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79 -).
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